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  Orientierung: Arbeits- und Gesundheitsschutz: Leistungsübersicht  
 

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· Gefährdungs- und Bildschirmarbeits-platzbeurteilungen

· Betriebsanwei-sungen, Gefahrstoff-verzeichnis

· Überprüfung prüfpflichtiger Anlagen und Geräte

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Beratung

  • bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und sozialen und sanitären Einrichtungen,
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung bzw. der sachgerechten Durchführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Auswahl und ggf. Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe, der Arbeitsumgebung sowie den weiteren Fragen der Ergonomie,
  • Fragen der Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie und sonstigen Fragen der Ergonomie und Arbeitshygiene,
  • Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess

 
 

Untersuchung, arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung

  • der Arbeitnehmer einschließlich der Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse sowie Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Arbeitnehmer auf dessen Wunsch.
 
 

Überprüfung

  • von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln sowohl vor der Inbetriebnahme als auch im laufenden Betrieb im Hinblick auf die Erfordernisse des sicherheitstechnisch unbedenklichen Einsatzes.
 
   

Mithilfe bei der Umsetzung der Forderungen in Bezug auf:

  • die regelmäßige Begehung der Betriebsstätten
  • das Aufzeigen festgestellter Mängel verbunden mit Hinweisen zur Mängelbeseitigung
  • die Unterstützung der verantwortlichen Mitarbeiter
  • das Achten auf die Benutzung von Körperschutzmitteln.
 
   

Untersuchung der Ursachen (Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse) von

  • Arbeitsunfällen,
  • arbeitsbedingten Erkrankungen.
 
   

Hinwirken auf die Umsetzung der Anforderungen durch:

  • Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Belehrung über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren
  • Mitwirkung bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Mitwirkung bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinschen Assistenzpersonals.