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  Orientierung: Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungs-/Bildschirmarbeitsplatzbeurteil.  
 

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GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN

 
 

Definition

Das neue Arbeitsschutzgesetz ist seit 21. August 1997 in Kraft getreten. Der § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" stellt im Zusammenwirken mit dem § 6 "Dokumentation" eine der großen Neuerungen des Arbeitsschutzgesetzes dar. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung der für den Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und darauf aufbauend, zur Ermittlung und Realisierung geeigneter Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Darüber hinaus muß der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen können, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Es ist Intention des Gesetzgebers, dass es dem Arbeitgeber überlassen bleiben soll, die Wege für die Erfüllung der Pflicht der Gefährdungsbeurteilung und zur Dokumentation der Ergebnisse unter Berücksichtigung der vielfältigen betrieblichen Gegebenheiten zu finden. Es liegt auf der Hand, dass diese Herangehensweise einen umfangreichen Beratungsbedarf der Arbeitgeber verursachen muß.

 
 

Leistungsverzeichnis

  • tätigkeitsbezogene, arbeitsplatzbezogene oder personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Berichtsauswertung
  • Zusatzleistung: Statistische Auswertung des betriebsinternen Gefährdungspotentials (Firma/Abteilung/Person)
 
   

Kundenvorteile

  • Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle
  • Senkung von Fehlzeiten
  • Einsparungen durch Steuerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb (betriebliches Führungsinstrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes)
  • Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen (Bestandteil des Qualitätsmanagements eines Unternehmens)
 
   

Bildschirmarbeitsplatzbeurteilungen

Definition

Der Arbeitgeber hat nach § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" der Bildschirmarbeitsverordnung und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und mentaler Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.

 
   

Leistungsverzeichnis

  • personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen und Berichtsauswertung
  • Zusatzleistung: Statistische Auswertung des betriebsinternen Gefährdungspotentials (Mängelstatistik/Arbeitsplatzaufstellung/Maßnahmenkontrolle)
 
   

Kundenvorteile

  • Vermeidung vor allem arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Senkung von Fehlzeiten
  • Einsparungen durch Steuerung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb (betriebliches Führungsinstrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes)
  • Grundlage für Qualitätssicherungsmaßnahmen (Bestandteil des Qualitätsmanagements eines Unternehmens)