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  Orientierung: Arbeits- und Gesundheitsschutz: Überprüfung prüfpflichtiger Anlagen/Geräte  
 

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Überprüfung prüfpflichtiger Anlagen und Geräte


In den einzelnen Unfallverhütungsvorschriften ist festgelegt, zu welchem Anlaß und in welchen Zeitabständen die verschiedenen prüfpflichtigen Anlagen und Geräte zu prüfen sind. Dabei werden Prüfungsart und -umfang beschrieben, sowie materielle wie personelle Voraussetzungen für die Überwachungstätigkeit angegeben.

Folgende jährlich vorgeschriebene Wiederholungsprüfungen werden von unseren Sachkundigen bzw. Elektrofachkräften übernommen:

  • PKW-Hebebühnen, LKW-Hebebühnen, Hubarbeitsbühne
  • Gabelstapler, Gabelhubwagen, Elektrowagen, Mitgängerflurförderfahrzeug, Getriebeheber, Grubenheber, Hubtisch, Ladebordwand
  • Flüssigkeitsstrahler (ohne Druckprüfung)
  • Roll-, Sektional- und Schiebetor
  • Motorheber, Dozer, Seilwinde, Greifzug
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

 

 
 

Kundenvorteile

 
 
  • umfassende und objektive Sachkunde aus einer Hand
  • vollständige Erfassung und Überwachung aller prüfpflichtigen Geräte
  • automatische Terminüberwachung
  • ohne Wartungsvertrag