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| Orientierung: | Arbeits- und Gesundheitsschutz: Leistungen | ||||||
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· Leistungen |
Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin |
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· Leistungsübersicht · Gefährdungs- und Bildschirmarbeits-platzbeurteilungen · Betriebsanwei-sungen, Gefahrstoff-verzeichnis |
Das "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (Arbeitssicherheitsgesetz) vom 12. Dezember 1973 bestimmt, dass der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen zur Unterstützung seiner Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet. Näheres wird in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 von jeder einzelnen Berufsgenossenschaft entsprechend branchenorientiert festgelegt. (siehe Leistungsübersicht) | ||||||
| Sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Betreuung nach BGV A2
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Wir betreuen saarländische und rheinland-pfälzische Unternehmen gleich welcher Branche arbeitssicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Die in den § 3 und § 6 genannten Aufgaben werden von uns im Rahmen der in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 geforderten Mindesteinsatzzeiten übernommen. Wir garantieren Unternehmen eine umfassende
und kompetente Betreuung vor Ort,
bei der sowohl unternehmerische Gesichtspunkte als
auch betriebsinterne Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Die Unternehmen erhalten dazu eine entsprechende Niederschrift und die
Möglichkeit sich auch außerhalb der örtlichen Betreuung bei sicherheitstechnischen
und arbeitsmedizinischen Fragen an unsere Experten zu wenden. Damit
nicht genug, wir bieten unseren Kunden Unterstützung bei der Installation
eines innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems, bei
der Unterweisung ihrer Mitarbeiter, bei der Pflege von Behördenkontakten
und bei der Vorbereitung von Zertifizierungen im Bereich des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes. |
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Kundenvorteile
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| Sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Beratung
Saarländische und rheinland-pfälzische Unternehmen gleich welcher Branche, die sich für das Unternehmermodell der gewerblichen Berufsgenossenschaften entschieden haben oder über eigene Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner verfügen, können sich von unseren Experten in arbeitssicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragestellungen beraten lassen. Wir garantieren Unternehmen eine umfassende und kompetente Beratung unter anderem vor Ort, bei der sowohl unternehmerische Gesichtspunkte als auch betriebsinterne Gegebenheiten berücksichtigt werden. Der Typus der Beratung richtet sich dabei ganz nach den Wünschen und Zielen des Unternehmens. |
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Kundenvorteile
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